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18.12.2020 Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat landesweite Ausgangsbeschränkungen beschlossen. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist nur aus triftigen Gründen erlaubt. Ein solcher triftiger Grund ist u.a. das Einkaufen oder die Ausübung beruflicher Tätigkeiten.
Wir wollen keine Panik machen oder für Unruhe sorgen, aber vereinzelt wurden bereits Beschäftigte im Einzelhandel auf dem Weg zur Arbeit kontrolliert. Arbeitgeber sollten deshalb mit Blick auf die Ausgangsperren für den Fall der Fälle gerüstet sein. In Zweifelsfällen ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers hilfreich. Der HBE hat ein entsprechendes Musterdokument erstellt. Bitte füllen Sie dies für Ihre Beschäftigten aus. Hinweis: Achten Sie darauf, dass Ihre Mitarbeiter den Passierschein bei Fahrten zur Arbeitsstätte bzw. zurück immer bei sich tragen.
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