Das bayerische Kabinett hat weitere Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. Der Einzelhandel darf ab kommenden Montag (11. Mai) ohne Sortiments- oder Flächenbegrenzung öffnen. Außerdem entfällt unter anderem die Ausgangsbeschränkung und es wurde eine stufenweise Öffnung bei Hotellerie und Gastronomie vereinbart.

Welche Geschäfte, Dienstleister oder Einrichtungen wann öffnen dürfen erfahren Sie im Bayern-Plan der Staatsregierung.
Weitere Informationen können Sie auch der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnehmen.