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19.03.2020 Bayern

Vorbereitet sein: Ausnahmegenehmigung für Beschäftigte im Einzelhandel

Woche für Woche schreitet die Ausbreitung des Corona-Virus voran und inzwischen steht auch in Bayern das öffentliche Leben fast still. Die Folgen für den bayerischen Einzelhandel sind dramatisch und derzeit in ihrer letzten Konsequenz kaum abzuschätzen.

corona

Falls in Bayern Städte oder Gemeinden unter Quarantäne gestellt werden sollten, benötigen Mitarbeiter der Einzelhandelsgeschäfte, die weiterhin öffnen dürfen, Ausnahmeregelungen.

Einen entsprechenden Entwurf finden Sie hier.

Wir wollen keine Panik machen oder für weitere Unruhe sorgen, aber Sie sollten für den Fall der Fälle gerüstet sein. Bitte füllen Sie dieses Dokument für Ihre Beschäftigten aus und zeichnen dieses ab.

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