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23.03.2020 Bayern
wegen der Corona-Pandemie müssen im Freistaat laut Allgemeinverfügung der Bayerischen Staatsregierung viele Einzelhandelsunternehmen geschlossen bleiben. Damit die Grundversorgung aufrechterhalten bleibt, dürfen jedoch sogenannte versorgungsrelevante Geschäfte geöffnet bleiben
Doch welche Geschäfte sind versorgungsrelevant und dürfen weiterhin öffnen? Das Bayerische Gesundheitsministerium hatte dazu eine sogenannte Positivliste veröffentlicht, die am Sonntag den 22. März 2020 nochmals aktualisiert wurde!
Wie bereits berichtet, müssen Bau- und Gartenmärkte geschlossen bleiben (Ausnahmen: Baumärkte für Handwerker mit Handwerksausweis und der Baustoffhandel).
Eine wichtige Änderung gegenüber der letzten Aufstellung ist u.a., dass Blumenläden nicht mehr öffnen dürfen.
Neu außerdem: Erlaubt ist jetzt ausdrücklich auch die Lieferung und Montage von bereits bestellter Ware (z.B. Küchen).
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