wer ab sofort gegen die Schutz-Maßnahmen wegen der Corona-Krise verstößt, dem drohen hohe Strafen. Wie teuer Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen werden, regelt ein neuer Bußgeldkatalog, den das Gesundheits- und das Innenministerium jetzt erlassen haben.

So droht z.B. Einzelhändlern, die unerlaubterweise öffnen, eine Geldbuße von 5.000 Euro. Wer die eigene Wohnung ohne das Vorliegen triftiger Gründe (Arbeit, Einkauf, Arztbesuch, usw.) verlässt, muss 150 Euro zahlen.
Bei den Summen handelt sich um einen Regelsatz, der in konkreten Fällen auch niedriger oder höher ausfallen kann. Bei wiederholten Verstößen sollen die Regelsätze verdoppelt werden.
Den neuen Bußgeldkatalog der Bayerischen Staatsregierung finden Sie hier.