Seit heute (9.12.2020) ist die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, mit dem die Staatsregierung die Corona-Infektionszahlen nach unten drücken will. Damit gilt im Freistaat wieder der Katastrophenfall mit neuen Ausgangsbeschränkungen.

Ergänzend zur neuen Verordnung wurde eine Begründung veröffentlicht.
Einen detaillierten Überblick über die neuen Anti-Corona-Maßnahmen der bayerischen Staatsregierung erhalten Sie hier.