Auch in Bayern ist der Lockdown bis zum 28. März 2021 verlängert worden. Seit vergangenen Montag ist die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Gestern hat das Gesundheitsministerium die Regelungen für Mischbetriebe aktualisiert.

Antworten auf wichtige Fragen (Was dicht bleibt? Wer darf öffnen?) gibt die gestern erneut aktualisierte FAQ-Liste des Gesundheitsministeriums. Darin wurde u.a. die Mischbetriebsregelung für Inzidenzen zwischen 50 und 100 konkretisiert (rot markiert). Zur Erstellung eines Hygiene- und Schutzkonzepts stellen wir Ihnen hier einen neuen Mustertext zur Verfügung. Einen Überblick über die wichtigsten Fragen zu Click & Meet finden Sie hier. Die Begründung für die 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.