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16.04.2020

Wichtig: Lockerungen bei Geschäftsschließungen!

In Bayern wird es langsam erste Lockerungen geben: Geschäfte, die nicht größer sind als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche, sollen ab dem 27. April in Bayern wieder öffnen dürfen.

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In der gestrigen Sitzung des bayerischen Kabinetts wurden für den Einzelhandel in Bayern einige Änderungen beschlossen. So dürfen ab dem kommenden Montag (20. April 2020) Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. Eine Woche später, am Montag, den 27. April 2020, können auch Ladengeschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche unter Einhaltung strenger Hygienestandards und Kundenbeschränkungen öffnen. Auch Fahrradhändler und Buchhandlungen müssen ihre Geschäfte nicht mehr geschlossen halten. Mehr zu dem gestrigen Kabinettsbeschluss finden Sie hier


Hinweis: Über weitere Details werden wir Sie sofort informieren, wenn diese offiziell bekannt sind. Wir halten Sie selbstverständlich über unsere HBE-Sonderinfos auf dem Laufenden.

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Bezirksgeschäftsführer
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
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