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16.12.2020 Bayern
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehörige Abholdienste sind untersagt. Die Lieferung von Waren an den Kunden ist zulässig. Die kontaktlose Übergabe von Waren per Click & Collect aus den Läden leider nicht.
Weiterhin geöffnet bleiben darf der sogenannte systemrelevante Einzelhandel. Eine Auflistung der Geschäfte, die nicht von den Schließungen betroffen sind, finden Sie in der Verordnung.
Ergänzend zu der Verordnung wurde eine Begründung veröffentlicht.
Hinweis: Detaillierte Antworten zu wichtigen Fragen im Zusammenhang mit den Geschäftsschließungen (Abholdienste, Click & Collect, Mischbetriebe, usw.) erhalten Sie in der FAQ-Liste des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
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