Wie berichtet, traten am Montag (12.4.) die neuen Änderungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) in Kraft. Wichtig: In § 12 wird ausdrücklich geregelt, welche Branchen inzidenzunabhängig öffnen dürfen.

Damit ist eindeutig klar, dass Baumärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Baumschulen, Gartenmärkte, Buchhandlungen und auch Schuhgeschäfte wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt werden. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten.
Zur besseren Verständlichkeit haben wir hier eine Lesefassung der IfSMV erstellt. Eine gute Übersicht über die neuen Öffnungsregelungen ab Montag bietet diese Grafik.
Die Begründung zur Änderung der IfSMV finden Sie hier.