Wie berichtet, hat die Bayerische Staatsregierung die angeordneten Geschäftsschließungen bis einschließlich 19. April 2020 verlängert. Auch die bestehenden Ausgangsbeschränkungen gelten weiter. Geöffnet bleiben darf der versorgungsrelevante Handel.

Für diese Geschäfte gelten weiterhin die neuen Ladenöffnungszeiten: werktags bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr.
Wichtig: Die neuen Ladenöffnungszeiten gelten nicht an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag. An diesen Feiertagen müssen alle Geschäfte geschlossen bleiben.
Dies hat die Bayerische Staatsregierung mit einer neuen Allgemeinverfügung jetzt bekanntgegeben.