Zur Umsetzung des geänderten Bundesinfektionsgesetzes hat die Staatsregierung die entsprechend angepasste Verordnung zur Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) veröffentlicht. Wichtig: Dort, wo die IfSMV strenger war als die neue bundesweite „Notbremse“, bleibt es bei den schärferen bayerischen Regelungen!

Dies bedeutet z. B., dass Blumenläden, Gärtnereien oder auch Buchhändler entgegen den neuen bundesweiten Regelungen in Bayern weiterhin nicht inzidenzunabhängig öffnen dürfen.
Für den Handel in Bayern ist Click & Meet mit negativem Corona-Test nur noch bis zu einer Inzidenz von 150, Click & Collect jedoch auch darüber hinaus möglich.
Mit Blick auf die Ministerratssitzung am kommenden Dienstag drängen wir bei der Staatsregierung vehement auf eine Angleichung der bayerischen Regelungen an die neuen bundesweiten Vorgaben.