In Bayern gibt es bei den Corona-Maßnahmen gleich mehrere Lockerungen. Das hat der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert.

Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen wieder stattfinden. Auch Weihnachts- und Christkindlmärkte sind vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel wieder möglich. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen. Hier finden Sie die neuen Corona-Beschlüsse der Staatsregierung.