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01.10.2021

Neue Corona-Regeln in Bayern: Weitere Lockerungen

In Bayern gibt es bei den Corona-Maßnahmen gleich mehrere Lockerungen. Das hat der Ministerrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um vier Wochen bis einschließlich 29. Oktober 2021 verlängert.

lockerungen
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Das bisherige Verbot von Volksfesten und öffentlichen Festivitäten entfällt. Volksfeste können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen wieder stattfinden. Auch Weihnachts- und Christkindlmärkte sind vorbehaltlich besonders negativer Entwicklungen der Infektionslage unter freiem Himmel wieder möglich. Soweit nötig, werden hierzu rechtzeitig Regelungen erlassen. Hier finden Sie die neuen Corona-Beschlüsse der Staatsregierung.

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