Die steigende Zahl der Corona-Infizierten in ganz Deutschland beunruhigt die Staatsregierung. Mit höheren Bußgeldern soll der nun der zunehmenden Nachlässigkeit im Umgang mit den Hygiene-Regeln ein Riegel vorgeschoben werden.

Seit Dienstag (25.8.) gilt in Bayern ein neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen. So wird ein einmaliger Verstoß gegen die Maskenpflicht mit nunmehr 250 Euro (statt vorher 150 Euro) geahndet. Bei mehrmaligen Verstößen können sogar bis zu 500 Euro fällig werden. Die Höhe des Bußgeldes für Ladenbetreiber, die in ihren Ladengeschäften gegen bestehende Corona-Vorschriften verstoßen, beträgt unverändert 5.000 Euro. Aber welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ohne Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Begeht ein Händler dann eine Ordnungswidrigkeit? Antworten auf diese und weitere Fragen zur Maskenpflicht erhalten Sie in unserer aktualisierten FAQ-Liste.