Wie teuer ist das Nichterstellen eines Infektionsschutzkonzepts in Bayern? Was kostet es, wenn man keine Maske trägt und wie teuer sind Verstöße gegen die Höchstzahl von Kunden im Geschäft? Antworten gibt der aktualisierte bayerische Bußgeldkatalog.

Seit Freitag (26.11.) gilt in Bayern ein neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen. Wer die Regeln bricht, muss teilweise sehr hohe Bußgelder zahlen. Wird z. B. bei Kontrollen im Einzelhandel festgestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden nicht gehalten wird, zahlt der Ladeninhaber ein Bußgeld von 5.000 Euro. Ein Verstoß gegen die maximal zulässige Anzahl von Kunden im Geschäft kostet ebenfalls 5.000 Euro. Bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen droht übrigens jeweils eine Verdopplung des Bußgeldes.