Wer in Bayern gegen die Corona-Maßnahmen verstößt, dem drohen hohe Bußgelder. Wie teuer Verstöße konkret sind, regelt ein neuer Bußgeldkatalog des bayerischen Gesundheitsministeriums.

So droht z.B. Einzelhändlern, die unerlaubterweise einen Abholdienst (kontaktlose Übergabe von Waren per Click & Collect) anbieten, eine Geldbuße von 5.000 Euro.
Bei den Summen handelt sich um einen Regelsatz, der in konkreten Fällen niedriger oder auch höher ausfallen kann. Bei wiederholten Verstößen können die Regelsätze verdoppelt werden.
Den neuen Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ finden Sie hier.