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19.06.2020 Bayern

Neue Regelung im Einzelhandel: Ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche

Für den Einzelhandel gilt ab dem kommenden Montag (22.6.) der neue Grundsatz „Ein Kunde je 10 qm Verkaufsfläche“. Das hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen. Damit dürfen deutlich mehr Kunden in die Verkaufsräume.

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Die bestehenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Kunden sind bis auf eine Ausnahme nicht gelockert worden. In allen Geschäften muss weiterhin konsequent eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wichtig: Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften durch transparente Schutzwände aus Acrylglas o. ä. zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie ab dem 22.6. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Eine Aufstellung aller beschlossenen Lockerungen finden Sie hier.

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