Bund und Länder haben gestern erwartungsgemäß deutlich schärfere Regeln beschlossen. Einen Lockdown wird es für den Einzelhandel zwar nicht geben, aber künftig dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Geschäfte betreten.

Der Zugang zu den Geschäften muss laut dem Beschluss von den Händlern kontrolliert werden. Wie genau diese Kontrollen ablaufen sollen, ist noch unklar. Wichtig: Die 2G-Regelung gilt nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte, Apotheken etc.). Welche Branchen genau darunter fallen, ist derzeit auch noch nicht geklärt. Die Länder werden jetzt ihre Verordnungen entsprechend den Beschlüssen anpassen. Die 2G-Regel im bayerischen Einzelhandel wird das Kabinett bereits heute beschließen. Ab wann sie dann gilt, ist noch unklar. Noch ein Hinweis: Für Mitarbeiter im Einzelhandel gelten auch weiterhin die 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Antworten auf alle wichtigen Fragen dazu finden Sie hier.