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29.04.2020

Weitere Lockerungen bei Geschäftsöffnungen: Wichtige Informationen

Es ist für viele Einzelhändler ein kleiner Schritt in Richtung Normalität: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 qm dürfen ihre Fläche seit dieser Woche doch verkleinern. Das Bayerische Kabinett hat außerdem weitere Änderungen beschlossen.

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Ladengeschäfte über 800 qm dürfen ihre Verkaufsfläche verkleinern und dann öffnen. Buch- und Fahrradläden müssen ebenso die 800-qm-Grenze beachten. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mit einer Verkaufsfläche über 800 qm öffnen. Ladengeschäfte in Einkaufszentren können jedoch nicht von der 800-qm-Regelung Gebrauch machen (siehe Ziffer 2 der FAQ-Liste). Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt jetzt für alle Ladengeschäfte. Weitere Informationen können Sie der Verordnung der bayerischen Staatsregierung und der aktuellen FAQ-Liste des Gesundheitsministeriums entnehmen.


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