Weitere Lockerungen bei Geschäftsöffnungen: Wichtige Informationen
Es ist für viele Einzelhändler ein kleiner Schritt in Richtung Normalität: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche über 800 qm dürfen ihre Fläche seit dieser Woche doch verkleinern. Das Bayerische Kabinett hat außerdem weitere Änderungen beschlossen.
Ladengeschäfte über 800 qm dürfen ihre Verkaufsfläche verkleinern und dann öffnen. Buch- und Fahrradläden müssen ebenso die 800-qm-Grenze beachten. Lebensmittelgeschäfte, Bau- und Gartenmärkte und die sonstigen schon bisher privilegierten Geschäfte des täglichen Bedarfs können weiterhin mit einer Verkaufsfläche über 800 qm öffnen. Ladengeschäfte in Einkaufszentren können jedoch nicht von der 800-qm-Regelung Gebrauch machen (siehe Ziffer 2 der FAQ-Liste). Der Grundsatz „ein Kunde je 20 qm Verkaufsfläche“ gilt jetzt für alle Ladengeschäfte. Weitere Informationen können Sie der Verordnung der bayerischen Staatsregierung und der aktuellen FAQ-Liste des Gesundheitsministeriums entnehmen.
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