Der Ministerrat hat in dieser Woche den Entwurf für ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz gebilligt. Danach bleiben die Ladenöffnungszeiten an Werktagen und der Schutz von Sonn- und Feiertagen unangetastet.

Künftig sind anlasslos bis zu acht gemeindeweite verkaufsoffene Einkaufsnächte und bis zu vier individuelle verkaufsoffene Einkaufsnächte an Werktagen möglich (jeweils bis maximal 24 Uhr). Personallos betriebene Kleinstsupermärkte dürfen künftig – auch an Sonn- und Feiertagen – ohne Einsatz von Verkaufspersonal durchgehend öffnen. Die Verkaufsfläche ist auf 150 qm beschränkt. Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie hier. Der HBE geht davon aus, dass das neue Ladenschlussgesetz im 1. Halbjahr 2025 in Kraft treten wird.