Betroffene Einzelhändler können ab heute die neuen Corona-Soforthilfen online beantragen. Das entsprechende Antragsformular ist endlich online gestellt worden.

Die Auszahlung übernehmen die Länder. In Bayern sind wie für die bayerische Soforthilfe die Regierungen und die Landeshauptstadt München zuständig. Dorthin muss auch der Antrag gerichtet werden, und zwar elektronisch. Bitte stellen Sie den Antrag nur einmal. Nach der Eingabe der Anzahl Ihrer Beschäftigten erkennt und entscheidet das Programm, ob bei Ihnen das bayerische oder bundesdeutsche Soforthilfe-Programm zur Anwendung kommt. Es erscheint automatisch das für Sie einschlägige Antragsformular.