Für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für den Dezember 2020 hat das Wirtschaftsministerium jetzt die bayerische Richtlinie veröffentlicht.

Wichtig: Die Dezemberhilfe kann noch bis Ende März 2021 beantragt werden. Die Frist für die Novemberhilfe läuft dagegen Ende Januar 2021 aus.
Weitere Informationen zur November- und Dezemberhilfe des Bundes erhalten Sie beim Bayerischen Wirtschaftsministerium sowie beim Bundeswirtschaftsministerium.