Mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung ist seit Anfang Oktober die Homeoffice- und Test-Angebotspflicht für Unternehmen vom Tisch. Welchen Regeln jetzt zu beachten sind, erfahren Sie aus der aktualisierten FAQ-Liste des Arbeitsministeriums.

Die Rückkehr zu einer starren Homeoffice- und Testangebotspflicht ist gestrichen worden. Außerdem sind Arbeitgeber nicht mehr pauschal verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz bereitzustellen. Betriebe sind jedoch verpflichtet, ihre Beschäftigten vor arbeitsbedingten Infektionen zu schützen. Fragen zur aktuellen SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung beantwortet diese FAQ-Liste. Hilfreich sind außerdem die Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.