Viele Regelungen zum Kurzarbeitergeld gelten befristet und laufen zum Jahresende aus. Um die erfolgreichen Maßnahmen weiterzuführen, hat das Bundeskabinett in dieser Woche die Regelungen zum Kurzarbeitergeld erwartungsgemäß verlängert.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket sollen unter anderem folgende Regelungen bis 31. Dezember 2021 verlängert werden: die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes und die Öffnung des Kurzarbeitergeldes für Leiharbeiter. Alle Informationen zur Verlängerung der Kurzarbeit finden Sie hier.