Wie berichtet, erhalten ungeimpfte Arbeitnehmer keine Entschädigung mehr, wenn sie als Kontaktperson oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen. Für diesen Anspruchsausschluss hat das Bayerische Gesundheitsministerium jetzt ein Merkblatt veröffentlicht.

Viele Handelsunternehmen wissen oftmals nicht, was sie bei einem Wegfall der Verdienstausfallentschädigung für ungeimpfte Mitarbeiter in Quarantäne konkret beachten müssen. Aus diesem Grund hat das Bayerische Gesundheitsministerium jetzt ein Merkblatt veröffentlicht. Wichtig: Jeder Arbeitgeber sollte vor einer Entschädigungsauszahlung die im Antrag vorgesehene Arbeitnehmererklärung zum Impfstatus einholen. Nur wenn sich daraus ergibt, dass der Anspruch nicht ausgeschlossen ist, sollte eine Auszahlung erfolgen.