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04.09.2020

Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Unklare Rechtslage in Bayern

Wer wissentlich Urlaub in einem Risikogebiet macht, soll nach der Rückkehr in Bayern keine Quarantäne-Entschädigung erhalten. Daran hält das bayerische Gesundheitsministerium trotz anderslautender Meldungen des Bundesgesundheitsministeriums fest.

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Laut Infektionsschutzgesetz erhalten Arbeitnehmer, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, eine Verdienstausfallentschädigung. Dies gilt laut Bundesgesundheitsministerium auch für Einreisende aus Risikogebieten. Die bayerische Staatsregierung widerspricht dem jedoch: Arbeitnehmer, die wissentlich in Risikogebiete reisen, erhalten im Freistaat keine Entschädigung! Erfreulicherweise wird diese verwirrende Rechtslage schon bald ein Ende haben: Die Bundesregierung plant zum 1.10.2020 eine entsprechende Gesetzesänderung. Danach wird bei einer vorsätzlichen, vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet keine Quarantäne-Entschädigung mehr gezahlt.

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