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04.09.2020 Bayern

Reiserückkehrer aus Risikogebieten: Unklare Rechtslage in Bayern

Wer wissentlich Urlaub in einem Risikogebiet macht, soll nach der Rückkehr in Bayern keine Quarantäne-Entschädigung erhalten. Daran hält das bayerische Gesundheitsministerium trotz anderslautender Meldungen des Bundesgesundheitsministeriums fest.

ankunft

Laut Infektionsschutzgesetz erhalten Arbeitnehmer, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, eine Verdienstausfallentschädigung. Dies gilt laut Bundesgesundheitsministerium auch für Einreisende aus Risikogebieten. Die bayerische Staatsregierung widerspricht dem jedoch: Arbeitnehmer, die wissentlich in Risikogebiete reisen, erhalten im Freistaat keine Entschädigung! Erfreulicherweise wird diese verwirrende Rechtslage schon bald ein Ende haben: Die Bundesregierung plant zum 1.10.2020 eine entsprechende Gesetzesänderung. Danach wird bei einer vorsätzlichen, vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet keine Quarantäne-Entschädigung mehr gezahlt.

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