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04.12.2020

Corona und Urlaub: Merkblatt für Arbeitgeber

Personen, die aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet einreisen, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Wie aber sollen Arbeitgeber mit Mitarbeitern umgehen, die eine solche Quarantäne antreten müssen und deshalb nicht zur Arbeit kommen?

skifahren
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Ausnahmen von der Quarantäne nach dem Aufenthalt in Risikogebieten sieht die bayerische Einreise-Quarantäne-Verordnung nur in ganz bestimmten Fällen vor. Die häusliche Quarantäne kann frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis (PCR-Test) vorliegt. Wenn ein Beschäftigter nach einer privaten (Urlaubs-) Reise und anschließender Quarantäne seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, wirft dies zudem eine Reihe arbeitsrechtlicher Fragen auf. Antworten erhalten Sie in einem ausführlichen Merkblatt der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.

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