Vollständig Geimpfte sind in Bayern seit Mittwoch von der Testpflicht befreit. Dies hat der Ministerrat beschlossen. Außerdem gibt es für einige Einzelhandelsbranchen deutliche Erleichterungen.

Vollständig geimpfte Personen sind in Bayern negativ getesteten Personen gleichgestellt. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Dies bedeutet konkret, dass zweimal geimpfte Kunden bei Click & Meet keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen müssen“. Außerdem dürfen Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte inzidenzunabhängig öffnen. Mit Blick auf die jüngsten Beschlüsse des Bayerischen Kabinetts hat das Gesundheitsministerium seine FAQ-Liste aktualisiert. Die Lesefassung der geänderten 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.