Arbeitnehmer, die ihren Urlaub in einem Risikogebiet verbracht haben, erhalten keine Lohnfortzahlung während der anschließenden Quarantäne. Die Bundesregierung will bis Mitte Oktober eine entsprechende gesetzliche Regelung beschließen.

In Bayern lehnen die Behörden bereits jetzt bei einem bewussten Ignorieren einer Reisewarnung eine Entschädigung ab. Hinweise für Arbeitnehmer, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, hat der HBE in einer Musterbelehrung zusammengefasst. Wichtig: Der Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts bleibt erhalten, wenn der Arbeitnehmer während der Quarantänephase seine Arbeitsleistung aus dem Homeoffice erbringen kann. Informationen zu den neuen Beschlüssen der Bundesregierung (Abstands- und Hygienemaßnahmen, Corona-Tests, Quarantäne usw.) finden Sie hier.