Die Reisebestimmungen für Urlaubsrückkehrer ändern sich laufend. Seit Mittwoch (28.7.) ist die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung mit den neuen Quarantänepflichten in Kraft. Sie gilt bis zum 10. September 2021.

Wird ein Virus-Variantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Quarantäne zum Hochinzidenzgebiet gestuft, gelten die Regelungen für Hochinzidenzgebiete. Es besteht jetzt eine Freitestungsmöglichkeit ab dem fünften Tag bzw. keine Quarantäneverpflichtung für Geimpfte und Genesene. Diese Erleichterungen gelten für Personen, die mit einem Impfstoff geimpft sind, der laut RKI gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist. Die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung finden Sie hier.