Was gilt bei welcher Inzidenz und wie darf der Handel öffnen? Antworten auf diese Fragen gibt eine Bekanntmachung zum Geltungsbereich der inzidenzabhängigen Regelungen, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlicht wurde.

Darin werden die geltenden inzidenzabhängigen Regelungen in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgelistet.
Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 können Kunden nur mit Termin einkaufen (siehe Ziffer 1), zwischen 100 und 150 nur mit Termin und einem negativen Corona-Test (Ziffer 2). In Landkreisen und kreisfreien Städten über 150 ist nur noch die Abholung bestellter Ware erlaubt (Ziffer 3).