News
26.04.2021

Bundesnotbremse: Geltungsbereich der inzidenzabhängigen Regelungen

Was gilt bei welcher Inzidenz und wie darf der Handel öffnen? Antworten auf diese Fragen gibt eine Bekanntmachung zum Geltungsbereich der inzidenzabhängigen Regelungen, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium veröffentlicht wurde.

maske
maske

Darin werden die geltenden inzidenzabhängigen Regelungen in allen bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgelistet.

Liegt der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 können Kunden nur mit Termin einkaufen (siehe Ziffer 1), zwischen 100 und 150 nur mit Termin und einem negativen Corona-Test (Ziffer 2). In Landkreisen und kreisfreien Städten über 150 ist nur noch die Abholung bestellter Ware erlaubt (Ziffer 3).

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?