Seit Montag sind in den meisten bayerischen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200) nur noch Terminshopping-Angebote (Click & Meet) mit einem negativen Corona-Testergebnis zulässig.

Welche Anforderungen an das Testverfahren gibt es? Was müssen Händler bei Selbsttests von Kunden beachten? Antworten auf diese und weitere Fragen haben wir hier übersichtlich zusammengefasst. Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums zu den Test-Regelungen finden Sie hier. Einen Vordruck zum Aushang im Geschäft (Vorlage eines negativen Testergebnisses) können Sie hier downloaden. Hier finden Sie Firmen, die Corona-Selbsttests anbieten. Die aktualisierte FAQ-Liste des Gesundheitsministeriums finden Sie hier.