Wie berichtet, sind seit dem 12.4. auch bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 Terminshopping- Angebote („Click & Meet“) zulässig. Kunden müssen dafür jedoch einen aktuell gültigen negativen Corona-Test vorweisen.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat nun weitere Details zu den erforderlichen Tests veröffentlicht.
Danach gelten folgenden Regelungen:
Selbsttests müssen vor Ort unter strenger Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips unter „Aufsicht“ des Betreibers bei der Verwendung vorgenommen werden. Alternativ können auch selbst organisierte und selbst finanzierte Selbstteststationen des Betreibers mit geschultem Personal eingesetzt werden. Dabei muss in jedem Fall eine Zuordnung des Ergebnisses gewährleistet sein (z.B. durch feste Wartebuchten).
POC-Antigentests (Schnelltests) müssen im Rahmen der Bürgertestung nach der Testverordnung des Bundes von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, in den Apotheken sowie bei den dazu vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beauftragten Stellen möglich.
Anmerkung: Die einzelnen Regelungen sind im Detail leider sehr kompliziert und in der Praxis für viele Geschäfte sicherlich nur schwer umzusetzen. Wir haben uns bei der Staatsregierung vehement für praxisnahe und unkomplizierte Lösungen eingesetzt. Leider muss jedoch der Handel in Bayern ab Montag mit einem weiteren Bürokratiemonster kämpfen.
Ausführliche Informationen zu den Test-Regelungen in Bayern finden Sie hier.
Die neue bzw. aktualisierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung werden wir Ihnen sofort nach Veröffentlichung an diesem Wochenende weiterleiten.
Übrigens: Der HBE stellt seinen Mitgliedern ab sofort einen Vordruck für Hinweisschilder zur Vorlage eines negativen Tests zur Verfügung.