Die Bundesregierung hat bei der Corona-Überbrückungshilfe III erneut nachgebessert: Es wird ein Eigenkapitalzuschuss eingeführt und die Förderquote bei Umsatzausfällen (von mind. 70 Prozent) von jetzt 90 auf 100 Prozent erhöht worden.

Voraussetzung für den EK-Zuschuss sind mindestens drei nicht zwingend zusammenhängende Monate (November 2020 bis Juni 2021) mit Umsatzeinbrüchen von jeweils über 50 Prozent. Dieser Zuschuss wird gestaffelt gewährt (ab 3. Monat 25 Prozent, 4. Monat 35 Prozent und ab dem 5. Monat 40 Prozent zusätzlich zu den monatlich förderfähigen Fixkosten). Tipp: Setzen Sie Teilwertabschreibungen auf Saisonware möglichst spät, aber in einem Monat mit mind. 70 Prozent Umsatzeinbruch an, um ggf. 140 Prozent Kostenerstattung zu erhalten. Bereits gestellte Anträge lassen sich spätestens im Rahmen der Schlussabrechnung korrigieren.