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08.07.2020 Bayern
Um die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Corona-Krise zu sichern, hat die Bundesregierung neue Überbrückungshilfen für betroffene Betriebe beschlossen.
Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
Voraussetzung dafür ist, dass der Umsatz im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.
Wichtig: Die Beantragung ist ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich. Diese können sich ab heute über diese Antragsplattform des Bundes registrieren und dort ab dem 10. Juli die Anträge stellen.
Alle Informationen zur Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen finden Sie hier.
Bezirksgeschäftsführerin
Tel.:0921 72630-10
Fax:0921 72630-30
E-Mail:koeppel@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführer
Tel.:0931 35546-12
Fax:0931 17127
E-Mail:wedde@hv-bayern.de
Bezirksgeschäftsführer
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