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05.03.2021 Bayern
Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine FAQ-Liste für die Beantragung der Überbrückungshilfe III nachgebessert. Gestellte Anträge können auch nachträglich noch durch Änderungen ergänzt und verändert werden.
Die aktualisierten FAQ enthalten zudem endlich die von uns geforderten verständlichen Berechnungsbeispiele zu Teilwertabschreibungen. Händler können demnach zu einem Stichtag ihrer Wahl eine nach den Regeln der handelsrechtlichen Rechnungslegung pauschalierte Wertberichtigung vornehmen und diese Abschläge als Fixkosten ansetzen. Positiv ist auch die Wahlmöglichkeit, wonach die Teilwertabschreibungen frei auf die Fördermonate aufgeteilt bzw. komplett im Monat des höchsten Umsatzverlustes angesetzt werden können.
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