Erneut hat die Bundesregierung bei der Corona-Überbrückungshilfe III nachgebessert: Es wird ein Eigenkapitalzuschuss eingeführt und die Förderquote bei Umsatzausfällen (von mind. 70 Prozent) von jetzt 90 auf 100 Prozent erhöht.

Voraussetzung für den EK-Zuschuss sind mindestens drei nicht zwingend zusammenhängende Monate (November 2020 – Juni 2021) mit Umsatzeinbrüchen von jeweils über 50 Prozent. Dieser Zuschuss wird ab dem dritten Monat gestaffelt gewährt: Im dritten Monat 25 Prozent, im vierten 35 Prozent und im fünften (und allen weiteren Monaten) 40 Prozent zusätzlich zu den monatlich förderfähigen Fixkosten.
Wichtig: Es empfiehlt sich, Teilwertabschreibungen auf Saisonware möglichst spät, aber in einem Monat mit mind. 70 Prozent Umsatzeinbruch anzusetzen, um ggf. 140 Prozent Kostenerstattung zu erhalten. Bereits gestellte Anträge lassen sich spätestens im Rahmen der Schlussabrechnung korrigieren.
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