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24.07.2020 Bayern

Corona-Überbrückungshilfen: Hilfe bei der Antragstellung

Noch bis zum 31. August können kleine und mittelständische Unternehmen die Soforthilfe des Bundes beantragen. Die anfänglichen (technischen) Probleme sollen jetzt weitgehend behoben sein.

hilfe

Sollte es bei der Antragstellung insbesondere zu technischen Schwierigkeiten kommen, kann man die Servicehotline des Bundes unter 069 27316-9555 anrufen. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte unter 089 5116-1111 an die Hotline zur Überbrückungshilfe. Antworten auf Fragen zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie in der FAQ-Liste. Die Online-Portale zur Antragstellung sind noch bis zum 31. August freigeschaltet. Anträge können nur seitens der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werde.

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Telefax: 089 55118-163

 

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