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24.07.2020 Bayern
Noch bis zum 31. August können kleine und mittelständische Unternehmen die Soforthilfe des Bundes beantragen. Die anfänglichen (technischen) Probleme sollen jetzt weitgehend behoben sein.
Sollte es bei der Antragstellung insbesondere zu technischen Schwierigkeiten kommen, kann man die Servicehotline des Bundes unter 069 27316-9555 anrufen. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte unter 089 5116-1111 an die Hotline zur Überbrückungshilfe. Antworten auf Fragen zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie in der FAQ-Liste. Die Online-Portale zur Antragstellung sind noch bis zum 31. August freigeschaltet. Anträge können nur seitens der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werde.
Pressesprecher
Tel.:089 55118-113
Fax:089 55118-114
Mobil:0172 8645704
E-Mail:ohlmann@hv-bayern.de
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