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24.07.2020

Corona-Überbrückungshilfen: Hilfe bei der Antragstellung

Noch bis zum 31. August können kleine und mittelständische Unternehmen die Soforthilfe des Bundes beantragen. Die anfänglichen (technischen) Probleme sollen jetzt weitgehend behoben sein.

hilfe
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Sollte es bei der Antragstellung insbesondere zu technischen Schwierigkeiten kommen, kann man die Servicehotline des Bundes unter 069 27316-9555 anrufen. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte unter 089 5116-1111 an die Hotline zur Überbrückungshilfe. Antworten auf Fragen zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie in der FAQ-Liste. Die Online-Portale zur Antragstellung sind noch bis zum 31. August freigeschaltet. Anträge können nur seitens der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werde.

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