Endlich ist die Überbrückungshilfe III gestartet, auf die viele Unternehmen dringend angewiesen sind. Seit Mittwoch können Unternehmen Anträge zur Förderung betrieblicher Fixkosten stellen. Für den Einzelhandel gibt es Sonderregelungen.

Bedingung für die Hilfe ist ein Umsatzeinbruch im Förderzeitraum (November 2020 bis Juni 2021) von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für den Einzelhandel gibt es Sonderregelungen: Wertverluste aufgrund unverkäuflicher oder saisonaler Ware werden vollständig als erstattungsfähige Kosten berücksichtigt und bis zu 90 Prozent erstattet. Alle Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier. Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Überbrückungshilfe III finden Sie in der FAQ-Liste. Hinweis: Anträge können ausschließlich über die bundeseinheitliche Antragsplattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.