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21.10.2020

Corona-Soforthilfe: Überbrückungshilfe II kann ab sofort beantragt werden

Betroffene Einzelhändler können ab heute die Corona-Überbrückungshilfe II beantragen. Die Überbrückungshilfe II des Bundes unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Soforthilfe
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Folgende Verbesserungen gehen auf Anregungen der Bayerischen Staatsregierung zurück:


Der Umsatzeinbruch, um die Hilfen beantragen zu können, wurde gesenkt. Statt bisher ein Umsatzeinbruch im April/Mai 2020 von 60 Prozent ist es nun ausreichend, wenn der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist. Alternativ reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent.


Die Fördersätze für die erstattungsfähigen Kosten betragen nun 90 anstatt 80 Prozent.


Die bisherigen Förderdeckel für kleine und mittelständische Unternehmen werden abgeschafft, alle Unternehmen können jetzt bis zu 50.000 Euro erhalten.


Die Personalkostenpauschale wird von 10 auf 20 Prozent verdoppelt.


Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung, zu Fristen und Förderhöhen.

Die Anträge für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können hier gestellt werden.

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