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30.10.2020

Überbrückungshilfe II: Antragsbedingungen herabgesetzt

Betroffene Einzelhändler können seit Mitte Oktober die Corona-Überbrückungshilfe II beantragen. Damit sollen kleine und mittelständische Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten unterstützt werden.

überbrückungsgeld
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Die Bedingungen für die Bewilligung der Überbrückungshilfe II sind im Vergleich mit dem vorherigen Programm nochmal verbessert und erleichtert worden. Erforderlich ist nun mehr im Zeitraum April – August ein Umsatzrückgang von 50 Prozent (in zwei Folgemonaten) oder 30 Prozent (über den gesamten Zeitraum). Anschließend ist die Erstattung von Fixkosten für die Fördermonate September – Dezember bereits ab 30 Prozent Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat möglich. Auch die Förderquoten wurden insgesamt nochmals erhöht. Die Anträge können hier gestellt werden.

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