Betroffene Einzelhändler können seit Mitte Oktober die Corona-Überbrückungshilfe II beantragen. Damit sollen kleine und mittelständische Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten unterstützt werden.

Die Bedingungen für die Bewilligung der Überbrückungshilfe II sind im Vergleich mit dem vorherigen Programm nochmal verbessert und erleichtert worden. Erforderlich ist nun mehr im Zeitraum April – August ein Umsatzrückgang von 50 Prozent (in zwei Folgemonaten) oder 30 Prozent (über den gesamten Zeitraum). Anschließend ist die Erstattung von Fixkosten für die Fördermonate September – Dezember bereits ab 30 Prozent Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat möglich. Auch die Förderquoten wurden insgesamt nochmals erhöht. Die Anträge können hier gestellt werden.