Wenn pandemiebedingt Schulen geschlossen und Betreuungsangebote eingeschränkt sind, sollen Eltern bei der Betreuung der Kinder unterstützt werden. Deshalb soll der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 verlängert werden.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass pro Elternteil zehn zusätzliche Tage (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden sollen. Eltern haben damit für jedes Kind 20 Arbeitstage (Alleinerziehende 40 Arbeitstage) Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dieser Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht jedoch nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beratung über das Gesetz ist im Bundesrat für Montag angesetzt. Die Regelungen sollen jedoch rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten.