News
15.01.2021

Kinderkrankengeld: Anspruch wird ausgeweitet

Wenn pandemiebedingt Schulen geschlossen und Betreuungsangebote eingeschränkt sind, sollen Eltern bei der Betreuung der Kinder unterstützt werden. Deshalb soll der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 verlängert werden.

kind
kind

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass pro Elternteil zehn zusätzliche Tage (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt werden sollen. Eltern haben damit für jedes Kind 20 Arbeitstage (Alleinerziehende 40 Arbeitstage) Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dieser Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht jedoch nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beratung über das Gesetz ist im Bundesrat für Montag angesetzt. Die Regelungen sollen jedoch rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

ms
ms
Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
ms
ms
Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
mr
mr
Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten und Videos, und externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden teils auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen. Technisch notwendige Cookies sind immer aktiv.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Welche optionalen Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?