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23.03.2020 Bayern
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch für den bayerischen Einzelhandel massive Folgen. Unternehmen wird deshalb durch einen liquiditätsschonenden Steuervollzug entgegengekommen.
Konkret geht es um die Stundung bereits fälliger oder fällig werdender Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat dazu jetzt ein aktualisiertes, sehr einfach gehaltenes Formular ins Netz gestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge bei der Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune. Nur wenn diese nicht zuständig ist, ist der Antrag beim Finanzamt zustellen. Mehr dazu hier.
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