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23.03.2020

Aktualisiertes Antragsformular: Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch für den bayerischen Einzelhandel massive Folgen. Unternehmen wird deshalb durch einen liquiditätsschonenden Steuervollzug entgegengekommen.

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Konkret geht es um die Stundung bereits fälliger oder fällig werdender Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat dazu jetzt ein aktualisiertes, sehr einfach gehaltenes Formular ins Netz gestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Für etwaige Stundungs- und Erlassanträge bei der Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an Ihre Kommune. Nur wenn diese nicht zuständig ist, ist der Antrag beim Finanzamt zustellen. Mehr dazu hier.

Ihre Ansprechpartner zu dieser News

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Dr. Melanie Eykmann
Bezirksgeschäftsführerin
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Andreas Gärtner
Bezirksgeschäftsführer
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Sabine Köppel
Bezirksgeschäftsführerin
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Dipl.-Betriebsw. Volker Wedde
Bezirksgeschäftsführer
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