Die steuerlichen Erleichterungen für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen werden verlängert. Dies hat jetzt das Bundesfinanzministerium mitgeteilt.

Betroffene Unternehmen haben u.a. die Möglichkeit, Steuerzahlungen - in der Regel zinslos - stunden zu lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabzusetzen. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier. Für die Stundung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung zuständig. Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Fassung seiner FAQ-Liste zu den steuerlichen Sonderregeln anlässlich der Corona-Krise erstellt.