Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben auch für den Einzelhandel massive Folgen. Die Bayerische Staatsregierung hat den betroffenen Unternehmen schnelle und unbürokratische Hilfe zugesagt.

Dazu zählen unter anderem auch Steuererleichterungen (z. B. Stundung von fälligen Steuern). Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat dazu jetzt ein entsprechendes Antragsformular veröffentlicht.
Wegen einer Stundung der Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kommune.