Die Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern werden weder verschärft, noch gelockert. In der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die morgen in Kraft tritt, gelten die bisherigen Regeln bis zum 28. Oktober unverändert fort.

Das Infektionsschutzgesetz des Bundes räumt den Ländern zwar mehr rechtliche Möglichkeiten ein. Bayern macht davon jedoch bislang keinen Gebrauch. Damit reicht z. B. im öffentlichen Nahverkehr weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske. Außerdem gelten für vulnerable Menschen in bestimmten Einrichtungen die bisherigen Masken- und Testpflichten. Den Wortlaut der 16. BayIfSMV finden Sie hier. Die 17. BayIfSMV ist noch nicht offiziell verkündet, wird aber dieselben Maßnahmen enthalten. Alle aktuellen Corona-Infos für den Handel finden Sie hier.