Die BGHW bietet wegen der Pandemie auch 2022 Erleichterungen bei der Beitragszahlung an. Unternehmen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, können unbürokratisch eine zinslose Stundung beantragen, sobald sie den Beitragsbescheid erhalten haben.

Nach Eingang des Stundungsantrags gilt die zinslose Stundung bei Beiträgen bis maximal 10.000 Euro bis auf Weiteres (längstens bis zum 15. Dezember 2022). Bei höheren Beiträgen erfolgt mit Antragseingang zunächst eine zinslose Stundung von 50 Prozent des Beitrags. Bis zur Entscheidung über den Antrag wird der gestundete Beitrag in monatlichen Raten von 1/7 des gestundeten Betrags zum jeweils 15. der Monate Juni bis Dezember 2022 fällig. Hier geht's zum Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung.