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22.05.2020 Bayern
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor gefälschten E-Mails, die derzeit an Arbeitgeber verschickt werden. Mit diesen E-Mails versuchen Betrüger Daten von Unternehmen zu erlangen, um mit diesen dann Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Die BA versendet keine initialen Mails an Arbeitgeber, mit denen die Beantragung von Kurzarbeitergeld angestoßen werden soll. Arbeitgeber, die Opfer des Phishings geworden sind, sollten Strafanzeige stellen. Außerdem werden momentan weitere gefälschte E-Mails mit Schadsoftware verschickt. Darin sind vermeintliche Stellenangebote aus der Jobbörse der BA enthalten. Die Betrüger nutzen die Signatur der BA und stellen in der Betreffzeile einen Bezug zu älteren Stellenangeboten der angeschriebenen Arbeitgeber her. Wichtig: Antworten Sie nicht auf die E-Mail und klicken Sie nicht auf den blau hinterlegten Link. Löschen Sie die Mail umgehend.
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