Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase des Hilfsprogramms umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden.

Derzeit wird die genaue Ausgestaltung des Programms auf Bundesebene erarbeitet. Sobald die Details feststehen werden sie an dieser Stelle veröffentlicht. Wichtig: Anträge der 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich nach dem 30. September rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Die Anträge für die Überbrückungshilfe können nur hier online gestellt werden.