Wie bereits gemeldet, wird der Einzelhandel mit Ausnahmen ab dem 16.12. geschlossen. Betroffene Händler können finanzielle Hilfen für den Zeitraum der Geschäftsschließungen beantragen.

Für die (verbesserte) Überbrückungshilfe III sind folgende Unternehmen zusätzlich antragsberechtigt:
- Unternehmen, die im Dezember von den zusätzlichen Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind (Förderhöchstbetrag 500.000 Euro/Monat)
- Unternehmen, die im 1. Halbjahr 2021 weiter von den am 28. Oktober 2020 beziehungsweise den am 13. Dezember 2020 neu vereinbarten Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind (Förderhöchstbetrag 500.000 Euro/Monat)
- diejenigen Unternehmen, die zwar nicht geschlossen sind, aber auch im neuen Jahr Umsatzeinbußen von mindestens 40 Prozent aufweisen (Förderhöchstbetrag 500.000 Euro/Monat)
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wichtig: Anträge können erst nach Abschluss der Programmierarbeiten, der beihilferechtlichen Klärung und der Abstimmung mit den Ländern voraussichtlich ab Ende Januar/Anfang Februar 2021 gestellt werden.